Foto: A. Zelck / DRK

Kurs Betriebssanitäter

Ihre Ansprechpartnerin Frau Aynur Yenil Tel.: 089/ 627 138 25
E-Mail: bildung(at)bvobb.brk(dot)de Bayerisches Rotes Kreuz K. d. ö. R.
Bezirksverband Oberbayern
Schumacherring 26
81737 München

Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst

Die Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst gliedert sich nach dem DGUV Grundsatz 304-002 in zwei Stufen:
  • Grundlehrgang: Grundlegende, allgemeingültige sanitätsdienstliche Ausbildung
  • Aufbaulehrgang: Eine vorwiegend auf betriebliche Aufgaben aufbauende Ausbildung
Nach §27 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) darf der Unternehmer als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen die von einer Stelle aus- und fortgebildet worden sind, welche von den Unfallversicherungsträgern zugelassen ist. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) hat an verschiedenen Standorten diese Zulassung erhalten. Für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern in Oberbayern ist der BRK-Bezirksverband Oberbayern zuständig.
Allgemeine Information
Nach § 27, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 muss im Unternehmen mindestens eine für den betrieblichen Sanitätsdienst qualifizierte Person zur Verfügung stehen, wenn
  1. in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Versicherte anwesend sind,
  2. in einer Betriebsstätte 250 bis 1.500 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordert,
  3. auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind.

Aufgaben der Betriebssanitäterin/des Betriebssanitäters

Hauptaufgabe des betrieblichen Sanitätspersonals ist die Durchführung von erweiterten Erste-Hilfe-Maßnahmen. Es ist in der Lage, bei allen betrieblichen Notfällen die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und bei Bedarf Betriebsarzt/-ärztin oder nachfolgenden Rettungsdienst bei der Durchführung notwendiger lebensrettender Maßnahmen zu unterstützen. Eine weitere Aufgabe ist die Säuberung, Desinfizierung und sachgerechte Aufbewahrung von betrieblichen Rettungsmitteln und des Erste-Hilfe-Materials.

Unterschied zum Ersthelfenden

Neben grundlegenden und erweiterten Erste-Hilfe-Maßnahmen beherrscht das betriebliche Sanitätspersonal u. a. auch den Einsatz und die Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Beatmungsbeutel oder Sauerstoffbehandlungsgerät).

Unterschied zur/zum Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter

Rettungssanitäter/-innen durchlaufen eine deutlich umfangreichere (notfall-)medizinische Ausbildung, Notfallsanitäter/-innen gar eine Berufsausbildung. Während Rettungsfachpersonal im Zweierteam trainiert, liegt der Schwerpunkt beim betrieblichen Sanitätspersonal in der "Ein-Helfer-Tätigkeit".
Grundlehrgang für Betriebssanitäter
Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter/-innen richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen im betrieblichen Sanitätsdienst eingesetzt werden sollen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung, beide dürfen nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.

Die wesentliche Themenbereiche:

  • Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
  • Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
  • Wiederbelebung
  • Versorgung von Unfällen
  • Akute Notfälle der inneren Medizin, Vergiftungen
  • Thermische Notfälle
  • Vergiftungen
  • Infektionskrankheiten
  • Rettung und Transport
  • Rechtsgrundlagen


Gesamtlernziel:

Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht. Insbesondere können sie nach Beendigung der Grundausbildung
  • ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben sowie
  • die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen.
Dieser Teil der Ausbildung umfasst 63 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.
Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter
Der Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter/-innen richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen im betrieblichen Sanitätsdienst eingesetzt werden sollen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.

Die Themen:

  • Aufgaben des Betriebssanitäters
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Rechtsgrundlagen
  • Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Unfälle bei Gefahrstoffen
  • Hygiene im Betrieb
  • Umgang mit Geräten und Material im betriebt. Sanitätsdienst
  • Praxistraining/Fallbeispiele
  • Umgang mit speziellem Erste-Hilfe-Material


Gesamtlernziel:

Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung oder einer mindestens gleichwertigen Ausbildung (z. B. Rettungssanitäter) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht. Insbesondere können Sie nach Beendigung des Aufbaulehrganges
  • Ihre Aufgabe im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben
  • Die für Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen erläutern
  • Physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
  • Hygienische Grundlagen im Betrieb beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchführen
  • Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrenstoffen ergreifen und durchführen
  • Lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchführen
Dieser Teil der Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.
Grund- und Aufbaulehrgang (Kombi-Lehrgang)
Die Grundausbildung und der Aufbaulehrgang werden auch als Kombi-Lehrgang angeboten. Der Grund- und Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter/-innen richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen im betrieblichen Sanitätsdienst eingesetzt werden sollen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kombi-Lehrgang ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung, beide dürfen nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.

Die Themen
entsprechen denen der Grundausbildung und des Aufbaulehrgangs.
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen und weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.  Insbesondere können sie nach Beendigung des Grund- und Aufbaulehrgangs
  • ihre Aufgabe im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben
  • die für Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen erläutern
  • die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen
  • physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
  • hygienische Grundlagen im Betrieb beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchführen
  • situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrenstoffen ergreifen und durchführen
  • lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchführen.
Der Teil der Grundausbildung umfasst 63 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min., der Teil des Aufbaulehrgangs 32 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min. Der Lehrgang endet mit einer Abschlussprüfung. Die Kombination der beiden Lehrgänge ermöglicht eine Verkürzung um einen Tag (bezogen auf Wiederholungen, Übungen und Prüfungen).
Fortbildung für Betriebssanitäter
Die Fortbildung der Betriebssanitäter/-innen richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen im betrieblichen Sanitätsdienst eingesetzt sind.
Voraussetzung ist sowohl der abgeschlossene Grundlehrgang als auch der Aufbaulehrgang.

Die Themen:

  • Organisation des betrieblichen Sanitäts-/Rettungsdienstes
  • Vorgehen am Patienten
  • Schwerpunktthema, z.B.
    • Atemstörungen
    • Bewusstseinsstörungen
    • traumatologische Notfälle
    • Massenanfall von Verletzten/Erkrankten
  • Training verschiedenster komplexer Notfallsituationen


Gesamtlernziel:

Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung und im Aufbaulehrgang erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ihr Wissen und Können festigen und vertiefen sowie den aktuellen Anforderungen entsprechend anpassen. Die Fortbildung dient der Qualitätssicherung und umfasst 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min., die innerhalb von drei Jahren auch in mehrere Abschnitte unterteilt werden können.