Allgemeine Information
Nach § 27, Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 muss im Unternehmen mindestens eine für den betrieblichen Sanitätsdienst qualifizierte Person zur Verfügung stehen, wenn
- in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Versicherte anwesend sind,
- in einer Betriebsstätte 250 bis 1.500 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordert,
- auf einer Baustelle mehr als 100 Versicherte anwesend sind.
Aufgaben der Betriebssanitäterin/des Betriebssanitäters
Hauptaufgabe des betrieblichen Sanitätspersonals ist die Durchführung von erweiterten Erste-Hilfe-Maßnahmen. Es ist in der Lage, bei allen betrieblichen Notfällen die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und bei Bedarf Betriebsarzt/-ärztin oder nachfolgenden Rettungsdienst bei der Durchführung notwendiger lebensrettender Maßnahmen zu unterstützen. Eine weitere Aufgabe ist die Säuberung, Desinfizierung und sachgerechte Aufbewahrung von betrieblichen Rettungsmitteln und des Erste-Hilfe-Materials.Unterschied zum Ersthelfenden
Neben grundlegenden und erweiterten Erste-Hilfe-Maßnahmen beherrscht das betriebliche Sanitätspersonal u. a. auch den Einsatz und die Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Beatmungsbeutel oder Sauerstoffbehandlungsgerät).Unterschied zur/zum Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
Rettungssanitäter/-innen durchlaufen eine deutlich umfangreichere (notfall-)medizinische Ausbildung, Notfallsanitäter/-innen gar eine Berufsausbildung. Während Rettungsfachpersonal im Zweierteam trainiert, liegt der Schwerpunkt beim betrieblichen Sanitätspersonal in der "Ein-Helfer-Tätigkeit".Grundlehrgang für Betriebssanitäter
Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter/-innen richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen im betrieblichen Sanitätsdienst eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung, beide dürfen nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können sie nach Beendigung der Grundausbildung
Die wesentliche Themenbereiche:
- Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
- Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
- Wiederbelebung
- Versorgung von Unfällen
- Akute Notfälle der inneren Medizin, Vergiftungen
- Thermische Notfälle
- Vergiftungen
- Infektionskrankheiten
- Rettung und Transport
- Rechtsgrundlagen
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können sie nach Beendigung der Grundausbildung- ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben sowie
- die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen.
Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter
Der Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter/-innen richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen im betrieblichen Sanitätsdienst eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung oder einer mindestens gleichwertigen Ausbildung (z. B. Rettungssanitäter) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können Sie nach Beendigung des Aufbaulehrganges
Die Themen:
- Aufgaben des Betriebssanitäters
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Rechtsgrundlagen
- Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Unfälle bei Gefahrstoffen
- Hygiene im Betrieb
- Umgang mit Geräten und Material im betriebt. Sanitätsdienst
- Praxistraining/Fallbeispiele
- Umgang mit speziellem Erste-Hilfe-Material
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung oder einer mindestens gleichwertigen Ausbildung (z. B. Rettungssanitäter) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können Sie nach Beendigung des Aufbaulehrganges- Ihre Aufgabe im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben
- Die für Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen erläutern
- Physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
- Hygienische Grundlagen im Betrieb beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchführen
- Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrenstoffen ergreifen und durchführen
- Lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchführen
Grund- und Aufbaulehrgang (Kombi-Lehrgang)
Die Grundausbildung und der Aufbaulehrgang werden auch als Kombi-Lehrgang angeboten.
Der Grund- und Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter/-innen richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen im betrieblichen Sanitätsdienst eingesetzt werden sollen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kombi-Lehrgang ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung, beide dürfen nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.
Die Themen entsprechen denen der Grundausbildung und des Aufbaulehrgangs.
Gesamtlernziel: Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen und weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht. Insbesondere können sie nach Beendigung des Grund- und Aufbaulehrgangs
Die Themen entsprechen denen der Grundausbildung und des Aufbaulehrgangs.
Gesamtlernziel: Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen und weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht. Insbesondere können sie nach Beendigung des Grund- und Aufbaulehrgangs
- ihre Aufgabe im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben
- die für Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen erläutern
- die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen
- physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
- hygienische Grundlagen im Betrieb beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchführen
- situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrenstoffen ergreifen und durchführen
- lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchführen.
Fortbildung für Betriebssanitäter
Die Fortbildung der Betriebssanitäter/-innen richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen im betrieblichen Sanitätsdienst eingesetzt sind.
Voraussetzung ist sowohl der abgeschlossene Grundlehrgang als auch der Aufbaulehrgang.
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung und im Aufbaulehrgang erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ihr Wissen und Können festigen und vertiefen sowie den aktuellen Anforderungen entsprechend anpassen.
Die Fortbildung dient der Qualitätssicherung und umfasst 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Min., die innerhalb von drei Jahren auch in mehrere Abschnitte unterteilt werden können.
Voraussetzung ist sowohl der abgeschlossene Grundlehrgang als auch der Aufbaulehrgang.
Die Themen:
- Organisation des betrieblichen Sanitäts-/Rettungsdienstes
- Vorgehen am Patienten
- Schwerpunktthema, z.B.
- Atemstörungen
- Bewusstseinsstörungen
- traumatologische Notfälle
- Massenanfall von Verletzten/Erkrankten
- Training verschiedenster komplexer Notfallsituationen